Gutachten

Schimmelpilze begutachten

Erfahren Sie alles über Schimmelpilzbefall in Wohnräumen, die Ursachen und wie Ihnen die kh-malerei e.K. als Malereibetrieb mit Sachverstand zur Seite stehen kann. Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch auch ein schriftliches Gutachten.

Das Problem: Schimmelpilzbefall

Als Haus- und Immobilienverwaltung oder als Eigentümer einer Wohnimmobilie kennen Sie das Problem! Ihr Mieter kürzt die Miete, weil er Schimmel bzw. einen Schimmelpilzbefall in seiner Wohnung hat. Ihre Hinweise auf richtiges Heiz- und Lüftungsverhalten streitet er ab und schiebt es auf bauliche Mängel zurück.

Schimmel / Schimmelpilzbefall! Jetzt kann nur ein Gutachten helfen!

Betroffene Mieter, Eigentümer und Hausverwaltungen benötigen in einem solchen Fall die Hilfe eines qualifizierten Meisterbetriebes. Die kh-malerei e.K. erstellt schriftliche Gutachten und berät Sie persönlich vor Ort.

Unsere Prüfung als Sachverständige

Als Sachverständige für Schimmelpilze in Wohnräumen prüfen wir wie folgt:

  • Feuchtigkeitsmessung auf der Oberfläche des Untergrundes
  • Feuchtigkeitsmessung in 20 - 40mm Tiefe des Untergrundes
  • Messung der Raumtemperatur
  • Messung der relativen Luftfeuchte
  • Augenscheinliche Beurteilung des Wohnverhaltens
  • Beurteilung der Bausubstanz (Bauschäden / Baumängel)

Die Beurteilung des Ist-Zustandes ist die Grundlage unseres Gutachten. Aus ihr lassen sich Ursachen wie falsches Heiz- und Lüftungsverhalten oder bauliche Mängel, wie sie zum Beispiel an der Gebäudehülle vorkommen können, erkennen.

Falsches Heiz- und Lüftungsverhalten

Hierbei beschränken wir uns auf das wesentliche und dokumentieren den Ist-Zustand und die Schäden die der Schimmel bereits verursacht hat. Vorausgesetzt, es liegen keine Bauschäden vor, d. h. wir können diese ausschließen, erstellen wir Ihnen eine schriftliche Verhaltensliste zum richtigen Umgang mit der Wohnimmobilie. Diese bezieht sich auf das Wohn-, Heiz- und Lüftungsverhalten individuell zu der von uns beurteilten Immobilie.

Ihr Vorteil als Vermieter: Sie erhalten von einem sachverständigen Experten ein schriftliches Gutachten, dass Ihrem Mieter das richtige Verhalten mit seiner gemieteten Wohnimmobilie anzeigt. Für zum Beispiel einer Mietkürzung wegen Schimmel bzw. einem Schimmelpilzbefall, läge seitens des Mieters dann auch keine Berechtigung mehr vor. Im Gegenteil, liegen keine baulichen Mängel vor, wie zum Beispiel Schäden oder Fehler in / an der Gebäudehülle, Leckagen oder undichte Fenster und es tritt trotzdem ein Schimmelpilzbefall auf, ist die Verursachung bei Ihrem Mieter zu suchen.

Bauliche Ursache / Mängel

Sollten wir eine bauliche Ursache für den Schimmel / Schimmelpilzbefall feststellen, zeigen wir Ihnen diese in unserem Gutachten mit an und stellen Ihnen Lösungsvorschläge vor.

Ihr Vorteil als Mieter: Sie erhalten von einem sachverständigen Experten ein schriftliches Gutachten, dass Ihrem Vermieter auf bauliche Mängel an seinem Eigentum hinweist. Als Vermieter wird er diese Mängel in der Regel abstellen wollen, um den Wert seiner Immobilie zu erhalten und um größere - evtl. auch Folgeschäden - abzuwenden.

 

Vorbeugung gegen Schimmel /  Schimmelpilzbefall

  • Kalte Wände vermeiden
  • Für angemessene Raumtemperatur sorgen
  • Stoßlüften / Querlüften, mehrmals am Tag
  • Raumangebot vergrößern
  • Für eine gute Luftzirkulation sorgen
  • Dem Schimmel die Grundlage entziehen
  • Senken der Luftfeuchte im Wohnraum

Bei bereits vorhandenen Befall durch Schimmelpilze sollten Sie, durch einen neutralen Gutachter folgende Punkte prüfen lassen:

  • Wohnverhalten.
  • Schäden oder Fehler an der Gebäudehülle.
  • Leckagen = eindringendes Wasser in die Bausubstanz.

Adresse

Am Wald 70

24576 Bad Bramstedt

 

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